Rücker AG, Deutschland

     

Jährliches Dokument nach § 10 WpPG


Die Rücker AG ist gemäß § 10 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein sogenanntes "jährliches Dokument" zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Rücker AG auf Grund der in § 10 Absatz 1 WpPG aufgezählten Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Für den Fall, dass ein hier angegebener Internetlink oder Pfad nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, hält die Gesellschaft die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe bereit.

Quartalsberichte

Geschäftsbericht

Jahresabschluss und Lagebericht der Rücker AG

Einberufung der Hauptversammlung

Dividendenbekanntmachung


Stimmrechtsbekanntmachungen
  • Keine Bekanntmachungen in 2010


Directors Dealings
  • Keine Bekanntmachungen in 2010


Stand: 20.04.2011