Directors´ Dealings
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG
Mit Directors´ Dealings bezeichnet man Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Managements börsennotierter Aktiengesellschaften oder diesen nahe stehenden Personen oder Gesellschaften mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens. In Deutschland besteht durch § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine gesetzliche Meldepflicht für diese Transaktionen.
Demnach müssen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie weitere Führungspersonen der Rücker AG, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind, eigene Geschäfte mit Aktien der Rücker AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten sowohl dem Unternehmen als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer solchen Führungsperson in einer engen Beziehung stehen (z.B. Ehe- oder Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder) sowie juristischen Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, bei denen eine solche Führungsperson Leitungs- oder Kontrollaufgaben wahrnimmt.
Demnach müssen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie weitere Führungspersonen der Rücker AG, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind, eigene Geschäfte mit Aktien der Rücker AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten sowohl dem Unternehmen als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer solchen Führungsperson in einer engen Beziehung stehen (z.B. Ehe- oder Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder) sowie juristischen Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, bei denen eine solche Führungsperson Leitungs- oder Kontrollaufgaben wahrnimmt.
2008
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Director´s Dealings 29.12.2008 (PDF, 63k)
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Director´s Dealings 18.12.2008 (PDF, 19k)
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Director´s Dealings 30.07.2008 (PDF, 27k)







