Corporate Governance
Entsprechenserklärungen zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft erklären gemäß § 161 des Aktiengesetzes (AktG) einmal jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
2010
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Corporate Governance-Erklärung, Juni 2010 (PDF, 23k)
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Corporate Governance-Erklärung, März 2010 (PDF, 25k)
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Corporate Governance-Erklärung, Februar 2010 (PDF, 24k)









